Alles ist teurer - was ist mit dem Unterhalt?

Wir lesen es fast täglich in den Medien: Alles wird teurer!

Das Einkommen wird von der Arbeitgeberin in der Regel jährlich an die Teuerung angepasst, um einen Ausgleich zu den höheren Lebenshaltungskosten zu schaffen. Doch wie sieht es mit den Unterhaltsbeiträgen aus?

Alles ist teurer - was ist mit dem Unterhalt?

Das Gesetz sieht vor, dass bei Scheidungen (entweder im Urteil oder in der Vereinbarung) sowie in Unterhaltsvereinbarungen von nicht miteinander verheirateten Eltern eine Klausel zum Teuerungsausgleich aufgenommen werden muss.

Sind Sie also geschieden und erhalten für Ihre Kinder und/oder für sich selber Unterhaltsbeiträge? Oder waren Sie nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet, erhalten jedoch gestützt auf eine Unterhaltsvereinbarung Unterhaltsbeiträge für Ihre Kinder? Im Urteil respektive in der Vereinbarung finden Sie die Formel zur Berechnung des Teuerungsausgleichs.

Die Teuerung können Sie direkt vom / von der Unterhaltsschuldner:in einfordern. Es ist weder ein Gerichtsverfahren noch ein neuer schriftlicher Vertrag nötig.

Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie bei der Berechnung des Teuerungsausgleichs und/oder bei dessen Einforderung Unterstützung benötigen.

Zurück

Ähnliche Beiträge

Absicherung im Konkubinat

Absicherung im Konkubinat

Immer mehr Paare in der Schweiz entscheiden sich gegen den traditionellen Weg der Ehe und leben stattdessen im Konkubinat. Diese Lebensform bietet zwar Freiheiten, birgt jedoch auch rechtliche und finanzielle Risiken, besonders wenn keine Vorkehrungen getroffen werden. Pascale Jäggi informiert Sie über mögliche Lösungen.
Hallo, ich bin Tanja Horisberger

Hallo, ich bin Tanja Horisberger

Lernen Sie Tanja Horisberger kennen – eine unserer dienstältesten Mitarbeiterinnen. Als ausgebildete Kauffrau und Berufsausbildnerin sorgt sie mit ihrem Engagement dafür, dass bei uns alles reibungslos läuft. Erfahren Sie mehr über ihre spannenden Stationen, überraschende Hobbys und was sie bei uns im Büro so besonders macht!
webcontact-bracherpartner@itds.ch