Alles ist teurer - was ist mit dem Unterhalt?
Wir lesen es fast täglich in den Medien: Alles wird teurer!
Das Einkommen wird von der Arbeitgeberin in der Regel jährlich an die Teuerung angepasst, um einen Ausgleich zu den höheren Lebenshaltungskosten zu schaffen. Doch wie sieht es mit den Unterhaltsbeiträgen aus?
Das Gesetz sieht vor, dass bei Scheidungen (entweder im Urteil oder in der Vereinbarung) sowie in Unterhaltsvereinbarungen von nicht miteinander verheirateten Eltern eine Klausel zum Teuerungsausgleich aufgenommen werden muss.
Sind Sie also geschieden und erhalten für Ihre Kinder und/oder für sich selber Unterhaltsbeiträge? Oder waren Sie nicht mit dem anderen Elternteil verheiratet, erhalten jedoch gestützt auf eine Unterhaltsvereinbarung Unterhaltsbeiträge für Ihre Kinder? Im Urteil respektive in der Vereinbarung finden Sie die Formel zur Berechnung des Teuerungsausgleichs.
Die Teuerung können Sie direkt vom / von der Unterhaltsschuldner:in einfordern. Es ist weder ein Gerichtsverfahren noch ein neuer schriftlicher Vertrag nötig.
Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung, wenn Sie bei der Berechnung des Teuerungsausgleichs und/oder bei dessen Einforderung Unterstützung benötigen.