Umfassende notarielle Dienstleistungen.
In Bern, Biel, Langenthal, Niederbipp und Thun.
Unser Notariat steht Ihnen für sämtliche notariellen Dienstleistungen im Gesellschafts-, Ehe- und Erbrecht sowie in Liegenschafts-Angelegenheiten zur Verfügung. Ebenso bei der Neugründung eines Unternehmens, bei einer Fusion, einer Abspaltung oder Gründung einer Tochtergesellschaft.
Ehe- und Erbvertrag
Ob für eine Beratung oder auch gleich für die Umsetzung: unser Notariat zeigt Ihnen auf, welche Möglichkeiten Sie bei der Eheschliessung bzw. Vorsorge für den Todesfall haben.
Weitere Dienstleistungen sind die Erstellung eines Testamentes oder des Vorsorgeauftrags. Die Beratung erfolgt stets individuell und stellt auf die verschiedenen Lebenssituationen ab. Regeln schaffen Klarheit und helfen, Konflikte in ohnehin schwierigen und emotionalen Situationen zu vermeiden.
Liegenschaften
Wir beraten und begleiten Sie beim Kauf oder Verkauf Ihrer Liegenschaft, indem wir sowohl die notwendigen Kaufverträge erstellen wie auch bei der Beschaffung der Dokumente und Angaben behilflich sind.
Ein Grundstückverkauf oder ein Grundstückkauf benötigt mehrere Schritte. So z. B. die Errichtung des Grundstückkaufvertrags, die Erstellung eines Schuldbriefes, allenfalls die Errichtung einer Dienstbarkeit (Nutzniessungsrecht, Wohnrecht usw.) oder eine Parzellierung bei der Errichtung eines Stockwerkeigentums. Das Notariat von Bracher & Partner berät Sie und nimmt die notwendigen Beurkundungen inkl. Anmeldung beim Grundbuchamt für Sie vor.
Unternehmensgründung bzw. -umstrukturierung
Wir beraten Sie bei der Gründung Ihrer Unternehmung, sei dies eine Aktiengesellschaft (AG) oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), oder unterstützen Sie bei Ihren Plänen zur Umstrukturierung.
Nebst der Beratung bei einer Neugründung, einer Fusion, Abspaltung oder Gründung einer Tochtergesellschaft usw. setzen wir Ihre Pläne dank unserem bernischen Notariat auch um. Unser Notariat bietet sämtliche Dienstleistungen im Bereich des Handels- bzw. Gesellschaftsrechts an und ist erfahren in der Umsetzung von komplexen Strukturen.
Zuständige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Kosten Notariatsdienstleistungen
Die Notariatsgebühren sind im Kanton Bern in der Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN) einheitlich und verbindlich festgelegt.
Die Notariatskosten setzen sich einerseits aus einer Gebühr (vgl. Gebührenverordnung) und andererseits aus den Nebenarbeiten (Korrespondenzen, Telefonate etc.) zusammen. Die Nebenarbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet.
Besteht ein Geschäftswert (z.B. beim Kaufvertrag der Kaufpreis), bemisst sich die Gebühr auf dieser Grundlage. Für Arbeiten/Verträge ohne Geschäftswert (z.B. Ehe- und Erbverträge, Parzellierungen etc.) richtet sich die Gebühr nach dem zeitlichen Aufwand. Eine Minimalgebühr wird von der Verordnung vorgegeben.
Dazu kommen Auslagen, die Drittkosten (z.B. Grundbuchauszüge, Familienregisterauszüge etc.) sowie die Mehrwertsteuern. Das involvierte Grundbuchamt oder Handelsregisteramt stellt separate Rechnungen (z.B. Eintragungsgebühren).
Gerne informieren wir Sie zu Beginn der Arbeiten über die zu erwartenden Notariatskosten, Gebühren Dritter und allfällige Steuern. Für weitere Auskünfte steht Ihnen unsere Notarin jederzeit gerne zur Verfügung.