Rechte und Möglichkeiten rund um Weihnachtsgeschenke und Gutscheine
Mit der Weihnachtszeit beginnt die Zeit der Bescherung. Doch welche Möglichkeiten gibt es, wenn der beschenkten Person das Weihnachtsgeschenk nicht gefällt oder sie das Gleiche bereits bekommen hat?
Für einige ist der Gutschein an Weihnachten ein beliebtes Geschenk, weil die Beschenkten sich damit das kaufen können, was sie effektiv brauchen. Bei anderen landet der Gutschein auf einem Stapel mit den Gutscheinen aus den Vorjahren. Doch wann verliert ein Gutschein seine Gültigkeit?
Wann darf ich von einem Kaufvertrag zurücktreten?
In der Schweiz gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Rücktritt vom Kaufvertrag ohne Grund. Eine mangelfreie Ware kann damit nach schweizerischem Recht nicht grundlos zurückgegeben werden. In der Praxis räumen jedoch viele Verkäufer:innen den Kundinnen und Kunden ein zeitlich begrenztes Widerrufsrecht ein. Dieses ist im Gesetz nicht vorgeschrieben, sondern wird oft aus Kulanz angeboten. Das Widerrufsrecht wird dabei meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) geregelt. Es hängt demnach von der Verkäuferin/vom Verkäufer ab, ob ein Rücktritt vom Kaufvertrag möglich ist.
Oft nehmen Verkäufer:innen die Ware allerdings nur unter bestimmten Umständen zurück. Als Voraussetzung für die Rückgabe fallen eine unbeschädigte Originalverpackung und der Kaufbeleg in Betracht. In den Rückgabebedingungen kann auch geregelt werden, dass bestimmte Waren gänzlich vom Umtausch ausgeschlossen sind. In der Praxis sind oft reduzierte oder offiziell als mangelhaft bezeichnete Artikel von jeglichem Umtausch ausgeschlossen. Wird ein Kaufgegenstand retourniert, muss der/die Käufer:in ausserdem damit rechnen, dass nicht zwingend der bezahlte Betrag zurückerstattet wird. Die Rückerstattung kann auch in Form eines Wertgutscheines erfolgen.
Wann sind die AGB verbindlich?
Welche Voraussetzungen an ein Rückgaberecht der gekauften Ware gebunden sind, kann wie ausgeführt oft den AGB entnommen werden. Die AGB erlangen Gültigkeit, wenn sie von den beteiligten Parteien akzeptiert werden, beziehungsweise zur Kenntnis genommen werden können. Bei einem Kaufvertrag, der formfrei und damit mündlich zustande kommen kann, sind die AGB meist direkt vor Ort ersichtlich oder digital abrufbar. Bei Unternehmen im Onlinehandel sehen viele Bestellvorgänge vor, dass man vor dem Kauf die AGB explizit akzeptiert. Die Unternehmen wollen damit sicherstellen, dass die Kundinnen und Kunden die AGB gelesen haben oder zumindest ausdrücklich darauf hingewiesen wurden.
In der Regel werden gerade bei Kaufverträgen, online wie auch physisch, die AGB mittels einer Globalübernahme angenommen. Das bedeutet, dass die AGB zwar in den Vertrag einbezogen wurden, diese jedoch nicht im Einzelnen zur Kenntnis genommen oder gelesen wurden. Um die Vertragsparteien zu schützen, gilt die sogenannte Ungewöhnlichkeitsregel, wonach AGB-Regelungen, mit welchen die Parteien nicht rechnen müssen oder können, grundsätzlich nichtig sind.
Wie lange ist ein Gutschein gültig?
In der Praxis wird die Gültigkeit von Gutscheinen unterschiedlich gehandhabt. Bei Gutscheinen, bei welchen die Konsumentinnen und Konsumenten eine Ware oder Dienstleistung im Voraus bezahlen, müssen die gesetzlichen Verjährungsfristen gewahrt werden. Die Fristen dürfen von den Beteiligten nicht vertraglich gekürzt werden. Nach Art. 127 OR verjähren alle Forderungen nach zehn Jahren, wenn das Gesetz nichts anderes vorsieht. Eine kürzere Verjährungsfrist von fünf Jahren sieht das Gesetz beispielsweise für den Kleinverkauf von Waren vor, also beispielsweise bei Bücher- oder Kleidergutscheinen. Zusammenfassend sind die meisten Gutscheine fünf oder zehn Jahre lang gültig, auch wenn auf dem Gutschein etwas anderes geschrieben steht.
Alle Jahre wieder
Da der Umtausch meist an bestimmte Voraussetzungen, wie die Rückgabe in der Originalverpackung oder das Vorweisen des Kaufbelegs gebunden ist, hat sich insbesondere die schenkende Person gründlich zu überlegen, was sie verschenken möchte. Soll die Möglichkeit des Umtauschs oder der Rückgabe offen gehalten werden, kommt man in der Regel nicht daran vorbei, das Weihnachtsgeschenk im Originalzustand und mit Quittung zu verschenken.
Ist man sich unsicher, ob das Geschenk unter dem Weihnachtsbaum der beschenkten Person gefallen könnte, ist ein weihnachtlich verpackter Gutschein, welcher fünf bis zehn Jahre eingelöst werden kann, eine sinnvolle Möglichkeit.
Das #teambracher wünscht Ihnen bereits jetzt eine besinnliche Weihnachtszeit und eine schöne Bescherung.